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Terms and Conditions ALTUNTAS GmbH

Stand 1. September 2003



� 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschliesslich und nur gegen�ber Unternehmern im Sinne von � 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdr�cklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch f�r alle zuk�nftigen Gesch�fte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgesch�fte verwandter Art handelt.


� 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gem�ss � 145 BGB anzusehen ist, k�nnen wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.


� 3 �berlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller �berlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen d�rfen Dritten nicht zug�nglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdr�ckliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von � 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverz�glich zur�ckzusenden.


� 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Lager der Firma Altuntas GmbH ausschliesslich Verpackung und zuz�glich Mehrwertsteuer in jeweils g�ltiger H�he. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.

(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat bei �bergabe oder, falls dies vorher schriftlich vereinbart wurde, ausschliesslich auf das in der Rechnung genannte Konto der Firma Altuntas GmbH zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nichtzul�ssig.

(3) Sofern der Kaufpreis nicht fristgem�� bezahlt wurde, sind Verzugszinsen in H�he von 8 % �ber dem Basiszinssatz vom K�ufer zu zahlen. Die Geltendmachung eines h�heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Angemessene Preis�nderungen wegen ver�nderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten f�r Lieferungen, die 3 Monate oder sp�ter nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.


� 5 Aufrechnung und Zur�ckbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenanspr�che rechtskr�ftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Aus�bung eines Zur�ckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverh�ltnis beruht.


� 6 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit bzw. der Zeitpunkt der Abholung setzt die Abkl�rung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgem�sse Erf�llung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erf�llten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschliesslich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Anspr�che bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zuf�lligen Untergangs oder einer zuf�lligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller �ber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs f�r jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentsch�digung in H�he von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Anspr�che und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unber�hrt.


� 7 Gefahr�bergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, sp�testens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zuf�lligen Untergangs oder der zuf�lligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller �ber. Dies gilt unabh�ngig davon, ob die Versendung der Ware vom Erf�llungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten tr�gt.


� 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollst�ndigen Zahlung s�mtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch f�r alle zuk�nftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdr�cklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zur�ckzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verh�lt.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn �bergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wassersch�den ausreichend zum Neuwert zu versichern. M�ssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgef�hrt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuf�hren. Solange das Eigentum noch nicht �bergegangen ist, hat uns der Besteller unverz�glich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepf�ndet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und au�ergerichtlichen Kosten einer Klage gem�� � 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller f�r den uns entstandenen Ausfall.

(3) Der Besteller ist zur Weiterver�u�erung der Vorbehaltsware im normalen Gesch�ftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterver�u�erung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in H�he des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschlie�lich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabh�ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung erm�chtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unber�hrt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl�sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Er�ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag f�r uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht geh�renden Gegenst�nden verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verh�ltnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenst�nden zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt f�r den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilm��ig Miteigentum �bertr�gt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum f�r uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundst�ck gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % �bersteigt.


� 9 Gew�hrleistung und M�ngelr�ge

(1) Gew�hrleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach �� 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R�geobliegenheiten ordnungsgem�� nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz gr��ter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gem�� � 377 HGB offensichtliche M�ngel unverz�glich, sp�testens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte M�ngel unverz�glich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

(2) M�ngelanspr�che verj�hren bei neuen G�tern in 12 Monaten nach erfolgter �bergabe der von uns gelieferten Ware. Soweit es sich um den Verkauf gebrauchter G�ter handelt, wird die Gew�hrleistungsfrist ausgeschlossen. Vor etwaiger R�cksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahr�bergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter M�ngelr�ge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherf�llung innerhalb angemessener Frist zu geben.

(4) Schl�gt die Nacherf�llung fehl, kann der Besteller � unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr�che � vom Vertrag zur�cktreten oder die Verg�tung mindern. Ersatz f�r vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.

(5) M�ngelanspr�che bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeintr�chtigung der Brauchbarkeit, bei nat�rlicher Abnutzung oder Verschlei� wie bei Sch�den, die nach dem Gefahr�bergang infolge fehlerhafter oder nachl�ssiger Behandlung, �berm��iger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer �u�erer Einfl�sse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgem�� Instandsetzungsarbeiten oder �nderungen vorgenommen, so bestehen f�r diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine M�ngelanspr�che.

(6) Anspr�che des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherf�llung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erh�hen, weil die von uns gelieferte Ware nachtr�glich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem��en Gebrauch.

(7) R�ckgriffsanspr�che des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine �ber die gesetzlich zwingenden M�ngelanspr�che hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. F�r den Umfang des R�ckgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

(8) Weitergehende oder andere als die hier in � 9 geregelten Anspr�che des Bestellers gegen uns und unsere Erf�llungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.

(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der �bernahme einer Garantie f�r die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahr�bergangs im Sinne von � 444 BGB (Erkl�rung des Verk�ufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahr�bergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verk�ufer verschuldensunabh�ngig f�r alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschlie�lich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


� 10 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) �nderungen, Abweichungen und Erg�nzungen dieses Vertrages bed�rfen der Schriftform. Dies gilt auch f�r �nderungen dieser Schriftformklausel. M�ndliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine L�cke enthalten, so bleiben die �brigen Bestimmungen hiervon unber�hrt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zul�ssige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am n�chsten kommt, bzw. diese L�cke ausf�llt.




 
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